Für Familiengerichte erstelle ich psychologische Sachverständigengutachten zu Fragestellungen aus folgenden Bereichen:
- Aufenthalt des Kindes und elterliche Sorge nach Trennung und Scheidung
- Umgang des Kindes mit bedeutsamen Bezugspersonen
- Abklärung einer möglichen Kindeswohlgefährdung
- Verbleib eines fremduntergebrachten Kindes oder Rückführung in die Herkunftsfamilie