Laufzeiten

Die Bearbeitungszeit eines Auftrags liegt bei 3-4 Monaten, einschließlich Aktenstudium, Vorbereitung, Terminvereinbarungen, Erhebungsphase, Auswertung und Verschriftlichung des Gutachtens.

In Abhängigkeit von der jeweiligen Auftragsauslastung sind Wartezeiten möglich, bis mit einer neuen Begutachtung begonnen werden kann. Diese können vor einer möglichen Auftragserteilung telefonisch erfragt werden, sodass sich die konkrete Laufzeit im Einzelfall, das terminliche Mitwirken aller Beteiligten vorausgesetzt, im Vorfeld jeweils gut einschätzen lässt. Bei möglichen Abweichungen vom zuvor kalkulierten Zeitplan erfolgt unaufgefordert eine Sachstandmitteilung mit entsprechender Begründung ans Gericht.